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Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)

gemäß Art. 35 DSGVO · pflegeanruf.de – KI-gestütztes Telefonassistenzsystem für den Pflegebereich

Verantwortlicher Gerrit Brinkhaus, pflegeanruf.de, Frankfurt am Main Dokument-Version 1.0 – Erstfassung
Stand März 2026 Nächste Überprüfung März 2027
Rechtsgrundlage Art. 35 DSGVO, Erwägungsgrund 84, 89–91 Status Genehmigt
Basisdokumente TOM v1.0, AVV pflegeanruf.de v3 DSB-Prüfung Abgeschlossen – März 2025

Zweck dieses Dokuments: Diese DSFA dient dem Nachweis, dass pflegeanruf.de die datenschutzrechtlichen Risiken seiner Verarbeitungstätigkeiten systematisch bewertet und durch geeignete Maßnahmen minimiert hat. Sie ist gem. Art. 35 DSGVO Pflicht, weil das System systematisch besondere Kategorien personenbezogener Daten (Gesundheitsdaten, Art. 9 DSGVO) verarbeitet.

Inhaltsverzeichnis

  1. Notwendigkeit der DSFA
  2. Systematische Beschreibung der Verarbeitungsvorgänge
  3. Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Verarbeitung
  4. Bewertung der Risiken für Rechte und Freiheiten der Betroffenen
  5. Maßnahmen zur Bewältigung der Risiken
  6. Bewertung des Restrisikos
  7. Genehmigung und Freigabe
  8. Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung
  9. Referenzdokumente

1. Notwendigkeit der DSFA

1.1 Rechtsgrundlage für die Pflicht zur DSFA

Gemäß Art. 35 Abs. 1 DSGVO ist eine DSFA erforderlich, wenn eine Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat. Art. 35 Abs. 3 DSGVO nennt als Regelbeispiele:

Rechtsgrundlage Einschlägigkeit
Art. 35 Abs. 3 lit. b DSGVO Umfangreiche Verarbeitung besonderer Kategorien (Art. 9 DSGVO) – ✓ einschlägig: Gesundheitsdaten in Gesprächstranskripten
Art. 35 Abs. 3 lit. a DSGVO Systematische und umfassende Bewertung von Aspekten natürlicher Personen (Profiling) – □ prüfen: KI-Sentiment-Analyse
WP 248 (DSK-Liste) KI-basierte Verarbeitung von Gesundheitsdaten in Pflegekontext – ✓ einschlägig

Ergebnis: Eine DSFA ist verpflichtend. Sie ist vor Aufnahme des Produktivbetriebs mit Echtdaten abzuschließen.

2. Systematische Beschreibung der Verarbeitungsvorgänge

2.1 Zwecke der Verarbeitung

Aspekt Beschreibung
Primärer Zweck Unterstützung ambulanter Pflegedienste bei der telefonischen Erreichbarkeit durch KI-gestützte Anrufannahme, Transkription und Zusammenfassung
Sekundärer Zweck Dokumentenmanagement mit KI-Unterstützung (Klassifizierung, Verschlagwortung, interne Suche)
Rechtsgrundlage (Auftraggeber) Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO (Gesundheitsversorgung) i.V.m. § 22 Abs. 1 Nr. 1b BDSG; ergänzend Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung zwischen Pflegedienst und Patienten)
Einwilligung für Aufzeichnung Ja – technisch erzwungen: consent_given=true als Pflichtfeld im Webhook; Einwilligung wird durch smao-KI beim Anrufer eingeholt (Ansage)

2.2 Art und Kategorien der verarbeiteten Daten

Kategorie Beschreibung
Reguläre Daten (Art. 4) Rufnummern (pseudonymisiert), Nutzerdaten (E-Mail, Rolle), Metadaten (Zeitstempel, Dauer)
Besondere Kategorien (Art. 9) Gesundheitsdaten, Pflegebedarf, Diagnosen, Medikation (soweit in Gesprächen/Dokumenten enthalten)
Abgeleitete Daten (KI) Gesprächszusammenfassungen, Sentiment-Analysen – werden als eigenständige personenbezogene Daten eingestuft; Zweckbindung gilt, kein KI-Training
Keine Speicherung von Sprachaufnahmen (Audio) – ausschließlich Texttranskripte nach KI-Verarbeitung

2.3 Betroffene Personengruppen und Anzahl

Gruppe Details
Anrufer (Pflegebedürftige, Angehörige, Ärzte) Variiert je nach Mandantengröße; typisch 50–500 Anrufe/Monat pro Pflegedienst
Mitarbeitende der Pflegedienste Typisch 2–20 Mitarbeitende pro Pflegedienst (Pflegedienstleitung, Pflegekräfte)
Besondere Verletzlichkeit Pflegebedürftige zählen zu den schutzbedürftigen Personengruppen im Sinne von Erwägungsgrund 75 DSGVO – erhöhter Schutzbedarf
Geografischer Geltungsbereich Deutschland (primär); EU-weiter Einsatz technisch möglich

2.4 Technologien und Infrastruktur

Komponente Beschreibung
Plattform SaaS, mandantenfähig, Docker-basiert, Python/FastAPI-Backend, PostgreSQL
KI-Komponenten smao GmbH (KI-Telefonie, Transkription, Zusammenfassung); Nebius (LLM, EU-basiert)
Hosting Hetzner Online GmbH, Deutschland (ISO 27001)
Stimmgenerierung ElevenLabs – ausschließlich für synthetische Ansagen; kein Transfer personenbezogener Daten
Speicherdauer 30 Tage; automatisierte Löschung per Celery-Scheduled-Task; Backup 30 Tage rollierend
Drittlandtransfer Kein Transfer durch pflegeanruf.de selbst; smao-seitig: ElevenLabs (USA) nur für Stimmgenerierung ohne pers. Daten

3. Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Verarbeitung

Die nachfolgende Begründung legt dar, warum die Verarbeitung notwendig ist und nicht durch weniger eingriffsintensive Mittel ersetzt werden kann.

3.1 Notwendigkeit

Warum ist die Verarbeitung von Gesprächstranskripten notwendig?
Pflegedienste sind auf eine lückenlose telefonische Erreichbarkeit angewiesen. Eingehende Anrufe außerhalb der Geschäftszeiten oder bei Personalengpässen können nicht immer manuell entgegengenommen werden. Transkripte ermöglichen eine asynchrone Bearbeitung von Patientenanfragen ohne Informationsverlust. Die Dokumentation von Patientenanliegen ist zudem für Qualitätssicherung und Nachverfolgung in der Pflege erforderlich; eine manuelle Nacherfassung wäre fehleranfälliger als die KI-gestützte Transkription.

3.2 Verhältnismäßigkeit / Datensparsamkeit

Maßnahme Status Erläuterung
Keine Audio-Speicherung ✓ Sprachaufnahmen werden nicht gespeichert; nur Texttranskripte – minimal invasivstes Mittel
Pseudonymisierung Rufnummern ✓ Rufnummern optional und pseudonymisiert; Konzept vorhanden
30-Tage-Löschfrist ✓ Automatisierte Löschung; kürzer als gesetzliche Aufbewahrungspflichten
Einwilligung als Pflichtfeld ✓ Keine Verarbeitung ohne consent_given=true – technisch erzwungen
Kein KI-Training auf Kundendaten ✓ Ausdrücklich verboten (AVV, TOM, smao-AVV)
Alternative geprüft? □ Geprüft: (1) Manuelle Anrufannahme – bei Personalengpässen nicht durchgehend sicherstellbar; (2) Nur Anrufbeantworter – kein strukturierter Rückruf, keine Triage möglich; (3) Outsourcing an Callcenter – höherer Datenschutzaufwand, höhere Kosten, kein Pflegekontext. KI-Transkription ist das datenschutzschonendste skalierbare Mittel.

4. Bewertung der Risiken für Rechte und Freiheiten der Betroffenen

Bewertungsschema (Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere jeweils 1–3):
1 = Niedrig  |  2 = Mittel  |  3 = Hoch
Risikostufe = Eintrittswahrscheinlichkeit × Schwere: 1–2 = Niedrig  |  3–4 = Mittel  |  6–9 = Hoch
Bitte fülle die Spalten „Eintrittswahrscheinlichkeit" und „Schwere" auf Basis deiner eigenen Einschätzung aus. Die TOM-Verweise zeigen, welche Maßnahmen das Risiko bereits reduzieren.

4.1 Risiken durch unbefugten Zugriff / Datenpanne

Risiko / Bedrohung Eintrittswahr-scheinlichkeit (1–3) Schwere (1–3) Risikostufe Maßnahmen (TOM-Verweis)
Unbefugter externer Zugriff auf Transkripte (Hacking) 1 3 Mittel TOM 2.2 (SSH-Hardening, Firewall), 2.3 (RBAC, JWT), 2.8 (Verschlüsselung), 2.9 (Rate-Limiting – in Umsetzung)
Datenpanne beim Hosting-Provider (Hetzner) 1 2 Niedrig Hetzner ISO 27001, TOM 2.6 (Backup, off-site), Hetzner TOM
Datenpanne beim KI-Dienstleister (smao) 1 2 Niedrig smao-AVV, smao-TOM, TOM 3.7 (Unterauftragn.)
Insider-Bedrohung (eigene Mitarbeiter) 1 3 Mittel TOM 2.3 (RBAC, Need-to-know), 3.2 (NDA), 2.3 (Audit-Log)
Mandantübergreifender Datenzugriff (Tenant-Leak) 1 3 Mittel TOM 2.3 (Row-Level-Security, tenant_id erzwungen), 2.7 (Tenant-Isolation)

4.2 Risiken durch KI-Verarbeitung

Risiko / Bedrohung Eintrittswahr-scheinlichkeit (1–3) Schwere (1–3) Risikostufe Maßnahmen (TOM-Verweis)
Fehlerhafte Transkription mit medizinischen Folgen 2 2 Mittel Pflegemitarbeiter prüft und gibt Transkript vor Übernahme in Pflegedokumentation frei (Vier-Augen-Prinzip als Workflow)
Unberechtigte Nutzung für KI-Training 1 3 Mittel TOM 1. (KI-Verbot), AVV Art. 2 Abs. 2, smao-AVV §5 Abs. 6
Sentiment-Analyse als unzulässiges Profiling 1 2 Niedrig Nur aggregierte Sentiment-Auswertung; kein Einzel-Profiling; Opt-out-Möglichkeit in Mandanten-Einstellungen vorgesehen
Halluzinationen der KI (falsche Zusammenfassungen) 2 2 Mittel Vier-Augen-Prüfpflicht: Pflegemitarbeiter muss KI-Zusammenfassung prüfen und freigeben bevor sie in die Pflegedokumentation übernommen wird

4.3 Risiken für besonders schutzbedürftige Betroffene

Risiko / Bedrohung Eintrittswahr-scheinlichkeit (1–3) Schwere (1–3) Risikostufe Maßnahmen (TOM-Verweis)
Weitergabe von Gesundheitsdaten an unberechtigte Dritte 1 3 Mittel TOM 2.3 (RBAC), 2.4 (TLS, CORS), AVV Art. 2 Abs. 2
Verletzung des Berufsgeheimnisses (§ 203 StGB, § 35 SGB I) 1 3 Mittel AVV-Weisungsgebundenheit; smao GmbH als Auftragsverarbeiter vertraglich gebunden; Pflegedienst-Mitarbeitende unterliegen eigenem Berufsgeheimnis und wurden entsprechend verpflichtet
Fehlende oder unwirksame Einwilligung 1 2 Niedrig TOM 2.5 (consent_given technisch erzwungen); Ansage durch smao-KI
Betroffenenrechte nicht erfüllbar (Löschung, Auskunft) 1 2 Niedrig TOM 3.4 (Lösch-API); AVV Art. 5 Abs. 3; manuelle Löschung möglich

4.4 Risiken durch Drittlandtransfers

Risiko / Bedrohung Eintrittswahr-scheinlichkeit (1–3) Schwere (1–3) Risikostufe Maßnahmen (TOM-Verweis)
ElevenLabs (USA) – kein pers. Datentransfer 1 1 Niedrig ✓ Nur synthetische Stimmgenerierung; kein Transfer pers. Daten bestätigt
smao-seitige Transfers (Integration App, USA) 1 2 Niedrig SCCs via smao-AVV für Integration App Inc. (USA) abgeschlossen; Nachweis beim Auftragsverarbeiter anzufordern

5. Maßnahmen zur Bewältigung der Risiken

Die nachfolgenden Maßnahmen basieren auf dem TOM v1.0. Offene Maßnahmen (Status „Ausstehend"/„Geplant") sind vor Produktivbetrieb umzusetzen. Die Risikobewertung nach Umsetzung ist in Abschnitt 6 festzuhalten.

5.1 Bereits implementierte Maßnahmen (aus TOM v1.0)

Kontrollbereich Maßnahmen
Zutrittskontrolle Hetzner RZ (ISO 27001), remote-only via SSH – TOM 2.1
Zugangskontrolle SSH-Key-only, Fail2ban, Firewall (UFW), Session-Timeout – TOM 2.2
Zugriffskontrolle RBAC 4-stufig, Row-Level-Security (tenant_id), JWT-Separation, 404-Verschleierung – TOM 2.3
Weitergabekontrolle TLS 1.2+, CORS-Whitelist, HMAC-Webhook-Signatur, interne DB-Isolation – TOM 2.4
Eingabekontrolle Pydantic-Validierung, ORM/Prepared Statements, Consent-Pflichtfeld, Audit-Log, DSGVO-Logging – TOM 2.5
Verfügbarkeit Tägl. Backups, Off-site (Hetzner Storage Box), Quartalstests, Health-Checks – TOM 2.6
Mandantentrennung Alle Tabellen mit tenant_id, architekturell erzwungen, tenant-spezifische Secrets – TOM 2.7
Verschlüsselung Bcrypt-12, AES-256 at rest, TLS, HMAC Constant-Time, keine Audio-Speicherung – TOM 2.8
Privacy by Design consent_given Pflichtfeld, 30-Tage-Löschung (Celery), kein PII in JWT – TOM 3.4
Organisatorisch NDA alle Mitarbeiter, jährl. Schulung, Incident-Response-Plan, AVV mit Mandanten – TOM 3.1–3.5

5.2 Maßnahmen in Umsetzung

Die folgenden Maßnahmen sind identifiziert und in Umsetzung. Bis zum Abschluss erhöhen sie das Restrisiko geringfügig; eine Konsultation der Aufsichtsbehörde ist nicht erforderlich.

Maßnahme Priorität Frist
Rate-Limiting Login-Endpunkt DRINGEND ASAP
Replay-Protection via Redis DRINGEND ASAP
Request-Size-Limiting Webhooks Hoch < 1 Woche
HSTS-Header Hoch < 1 Woche
2FA für Admin-Zugänge Hoch < 1 Monat
Rufnummern-Pseudonymisierung (Hash-basiert) Mittel < 3 Monate
Rechtliche Prüfung Sentiment-Analyse (Art. 22 DSGVO) Mittel ASAP
SCCs von smao für Integration App Inc. (USA) anfordern Mittel ASAP

6. Bewertung des Restrisikos

Das verbleibende Restrisiko nach Umsetzung aller dokumentierten Maßnahmen wird nachfolgend bewertet. Bei hohem Restrisiko ist die Aufsichtsbehörde gem. Art. 36 DSGVO zu konsultieren.

6.1 Restrisikobewertung nach Maßnahmenumsetzung

Risikobereich Restrisiko
Unbefugter externer Zugriff Restrisiko niedrig nach Umsetzung Rate-Limiting und 2FA
Datenpanne Hosting / KI-Dienstleister Restrisiko niedrig durch ISO-27001-Zertifizierung (Hetzner) und AVV mit smao GmbH
KI-Fehler / Halluzination Restrisiko mittel – Maßnahme: Vier-Augen-Prüfpflicht durch Pflegemitarbeiter vor Übernahme in Pflegedokumentation
Besondere Kategorien (Art. 9) Restrisiko niedrig nach vollständiger TOM-Umsetzung und Consent-Pflichtfeld
Gesamt-Restrisiko Mittel – nach Umsetzung aller offenen Maßnahmen (Rate-Limiting, 2FA, Vier-Augen-Workflow) ist Gesamt-Restrisiko akzeptabel; keine Konsultation der Aufsichtsbehörde erforderlich

6.2 Konsultation der Aufsichtsbehörde (Art. 36 DSGVO)

Aspekt Details
Konsultation erforderlich? Nein – Restrisiko ist nach Umsetzung aller Maßnahmen akzeptabel (mittel); keine Konsultation erforderlich
Zuständige Behörde Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI), Poststraße 14, 65189 Wiesbaden, poststelle@datenschutz.hessen.de
Konsultation eingeleitet am Entfällt
Ergebnis der Konsultation Entfällt

7. Genehmigung und Freigabe

Diese DSFA wurde erstellt und geprüft. Mit Unterschrift wird bestätigt, dass die Verarbeitung auf Basis der durchgeführten Analyse datenschutzrechtlich vertretbar ist und die beschriebenen Maßnahmen umgesetzt wurden bzw. bis zum Produktivbetrieb umgesetzt werden.

Funktion Name Datum Unterschrift
Verantwortlicher / Geschäftsführung Gerrit Brinkhaus    
Datenschutzbeauftragter (DSB) Gerrit Brinkhaus (Datenschutzverantwortlicher; kein gesetzl. bestellter DSB gem. § 38 BDSG erforderlich)    
Technischer Leiter Gerrit Brinkhaus    
Ggf. Aufsichtsbehörde (bei verbleibendem Restrisiko) Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI), Wiesbaden Entfällt – kein hohes Restrisiko  

8. Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung

Eine DSFA ist kein einmaliges Dokument. Sie ist zu aktualisieren, wenn sich die Verarbeitungstätigkeit wesentlich ändert (Art. 35 Abs. 11 DSGVO). Empfehlung: Überprüfung mindestens alle 2 Jahre oder bei:

Auslöser Beschreibung
Wesentliche Systemänderungen Neue KI-Komponenten, neue Datenarten, neue Unterauftragsverarbeiter
Neue Rechtsgrundlagen Änderungen der DSGVO-Auslegung, neue Aufsichtsbehördenentscheidungen
Sicherheitsvorfälle Nach jeder Datenpanne ist die DSFA zu prüfen und ggf. anzupassen
Neue Risikoerkenntnisse Z. B. neue Schwachstellen in eingesetzten Technologien
Nächste geplante Prüfung März 2027

9. Referenzdokumente

Dokument Beschreibung
TOM pflegeanruf.de v1.0 Technisch-Organisatorische Maßnahmen (tom.html)
AVV pflegeanruf.de v3 Auftragsverarbeitungsvertrag gem. Art. 28 DSGVO (avv.html)
smao-AVV AVV der smao GmbH (Unterauftragsverarbeiter)
Hetzner DPA https://www.hetzner.com/AV/DPA_de.pdf
Hetzner TOM https://www.hetzner.com/de/AV/TOM.pdf
GOLIVE_THREAT_ANALYSIS.md Risikoanalyse vor Produktivbetrieb
WEBHOOK_SECURITY_EVALUATION.md Detailbewertung Webhook-Sicherheit
Art.-29-WP 248 / EDSA Leitlinien zur Datenschutz-Folgenabschätzung
DSK-Liste Art. 35 Abs. 4 DSGVO Verarbeitungen, für die eine DSFA durchzuführen ist (Deutschland)

Stand: März 2026 · Version 1.0 · pflegeanruf.de · Vertraulich

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